Verpflichtung zur Befüllung der elektronischen Patientenakte ab 01.10.2025
10.09.2025
Sehr geehrte Patienten,
ab Oktober 2025 sind die Praxen verpflichtet Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Wenn Sie dies nicht möchten müssen Sie bei uns oder Ihrer Krankenversicherung Wiederspruch einlegen.
Vielen Dank.